Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)
Decanos GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Decanos GmbH
Stand: Januar 2026
§ 1 Vertragsparteien, Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Vertragsparteien und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen:
Decanos GmbH
Alt-Moabit 73/73a, 10555 Berlin
Geschäftsführer: Niclas Matz
Umsatzsteuer-ID: DE343188316
Amtsgericht Berlin Charlottenburg
– nachfolgend „Anbieter“ oder „Decanos“ –
und den jeweiligen Auftraggebern – nachfolgend „Kunde“ –
über die Erbringung von Managed Security Services, Advisory Services sowie Produkten und Plattformleistungen.
Der Anbieter betreibt die Webseiten www.decanos.com sowie www.cyber-curriculum.com. Letztere dient der Vermarktung von Advisory Services und Schulungsleistungen unter der Marke Cyber Curriculum by Decanos . Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Decanos ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Vertragsschluss
(a) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch Bestätigung des Auftrages durch den Anbieter zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(b) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(c) Für den Erwerb digitaler Schulungsprodukte über die Webseite www.cyber-curriculum.com gilt ergänzend: Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Kunde die ausgewählten Produkte und Dienstleistungen durch Auswahl der entsprechenden Schaltfläche als verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages an den Anbieter übermittelt und dieser das Angebot durch Bestätigung innerhalb angemessener Zeit (§ 147 Abs. 2 BGB) annimmt. Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots dar und wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Bei Bestellungen auf Anfrage stellt die Auswahl der entsprechenden Schaltfläche noch kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar; in diesem Fall unterbreitet der Anbieter selbst ein verbindliches Angebot per E-Mail. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(d) Für projektbasierte Verträge, Managed Services, Advisory Services und Enterprise-Verträge gilt: Der Vertragsschluss erfolgt durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages, Statement of Work (SoW) oder schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Anbieter.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Leistungsübersicht
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und liefert Produkte im Bereich Cybersicherheit, IT-Compliance und Datenschutz. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung (SoW). Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
a) Managed Services (unter der Marke Decanos / www.decanos.com):
– Managed Detection & Response (MXDR/MDR)
– 24/7 Security Operations Center (SOC)
– Cyber Security Incident Response Teams (CSIRT)
– Cyber Attack Forensics (Law Enforcement Compliant)
– Cyber Threat Intelligence Fusion Center (CTIFC)
– Betrieb und Nutzung der ALARIS Enterprise Platform (AEP) und ihrer Module
b) Advisory Services (unter der Marke Cyber Curriculum by Decanos / www.cyber-curriculum.com):
– Compliance- und Sicherheitsaudits inkl. Gap & Maturity Assessments
– Penetration Testing und Advanced Red Team Operations
– Consulting (ISMS, BCM, GDPR/DSGVO, NIS2-Umsetzung, CISO-as-a-Service)
– Awareness- und Trainingsleistungen (Executive & Board Training, Mitarbeiterschulungen)
c) Digitale Schulungsprodukte und Plattformleistungen:
– Lizenzierung und Bereitstellung der ALARIS Enterprise Platform (AEP)
– Digitale Schulungsprodukte und E-Learning-Inhalte (ausschließlich über www.cyber-curriculum.com)
– Training Platform und Adaptive Defense
2.2 Besondere Leistungshinweise
(a) NIS2-Umsetzung: Decanos unterstützt den Kunden bei der Umsetzung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie, einschließlich Beratungsleistungen, Risikoanalysen und Implementierung notwendiger Maßnahmen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen liegt beim Kunden.
(b) MSSP-Leistungen: Der Kunde gewährt dem Anbieter Zugang zu den relevanten Systemen, um die vereinbarten Managed Security Services zu erbringen. Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen; der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen.
(c) Kein Rechtsberatungsersatz: Die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Produkte erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit oder Vollständigkeit und deren Verwendung ersetzt keine Rechts-, IT-Compliance- und/oder Datenschutzberatung. Aufgrund der stetigen Veränderung durch Rechtsauslegung seitens Aufsichtsbehörden und Gerichten obliegt es dem Kunden, die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der genutzten Produkte und Dienstleistungen laufend zu überprüfen.
(d) Decanos ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Decanos.
2.3 Advisory Services – Vergütung nach Time & Material
(a) Advisory Services (§ 2.1 lit. b) werden nach dem Time-and-Material-Prinzip abgerechnet, sofern im SoW oder Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(b) Die anwendbaren Stundensätze richten sich nach der Qualifikation der eingesetzten Berater sowie dem Gegenstand und der Komplexität des beauftragten Projekts. Die jeweils gültigen Stundensätze werden im Angebot oder SoW ausgewiesen.
(c) Die erbrachten Leistungen werden durch Leistungsnachweise (Timesheets / Tätigkeitsnachweise) dokumentiert. Die Nachweise werden dem Kunden regelmäßig, mindestens monatlich, zur Freigabe vorgelegt. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftliche Einwände gegen einen Leistungsnachweis, gilt dieser als genehmigt.
(d) Die Abrechnung erfolgt auf Basis der freigegebenen oder als genehmigt geltenden Leistungsnachweise, in der Regel monatlich im Nachhinein. Reise- und Nebenkosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.
2.4 Bereitstellung digitaler Schulungsprodukte
(a) Die Bereitstellung digitaler Schulungsprodukte erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung. Bei Produkten mit dem Zusatz „auf Anfrage“ teilt der Anbieter die Bereitstellungsfrist gesondert mit; diese kann je nach Leistung bis zu 4 Monate betragen.
(b )Digitale Schulungsprodukte werden dem Kunden per Download-Link via E-Mail bereitgestellt. Die Möglichkeit zum erneuten Download ist ein freiwilliger Service; der Anbieter behält sich vor, diesen jederzeit zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen.
(c) Überschreitet eine Verzögerung die vereinbarte Bereitstellungsfrist um mehr als zwei Wochen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
2.5 Leistungszeit und Verzug
(a) Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(b) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände.
2.6 Mangelmeldungen
(a) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Art und Umfang des Mangels sind so genau wie möglich zu beschreiben.
(b) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung oder zum Ersatz.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(a) Der Kunde stellt Decanos rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systemberechtigungen und Ansprechpartner zur Verfügung.
(b) Für Penetration Tests und Red Team Operations erteilt der Kunde vor Leistungsbeginn eine schriftliche Genehmigung (Penetration-Testing-Autorisierung). Ohne diese Genehmigung werden diese Leistungen nicht erbracht.
(c) Der Kunde ist verpflichtet, Decanos unverzüglich über sicherheitsrelevante Änderungen seiner IT-Infrastruktur zu informieren, sofern diese den Leistungsumfang berühren.
(d) Der Kunde benennt einen verantwortlichen technischen Ansprechpartner sowie einen kaufmännischen Ansprechpartner. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(e) Bei Advisory Services nach Time & Material ist der Kunde zudem verpflichtet, Leistungsnachweise gemäß § 2.3 lit. c fristgerecht zu prüfen und freizugeben oder begründete Einwände zu erheben.
(f) Verzögerungen und Mehrkosten, die auf unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Decanos und können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 4 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
4.1 Nutzungslizenzen für Produkte und Plattform
(a) Alle Inhalte, Produkte und Plattformleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter verschafft dem Kunden kein Eigentum an den Produkten und Dienstleistungen. Der Kunde erwirbt ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und bis zur vollständigen Zahlung der Nutzungsgebühr widerrufliches Nutzungsrecht für den Gebrauch im eigenen Unternehmen.
(b) Wettbewerberausschluss: Von dem Nutzungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Dienstleistungen im Bereich der Beratung für Informationssicherheit, Business Continuity Management, Datenschutz oder IT-Compliance im Allgemeinen liegen.
(c) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (einschl. Tochtergesellschaften) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
(d) Der Inhalt der Produkte darf vom Kunden verändert und angepasst werden, um den Erfordernissen des eigenen Unternehmens gerecht zu werden. Eine Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterleitung, Einstellung ins Internet oder in andere Netzmedien sowie der Weiterverkauf sind unzulässig.
(e) Digitale Schulungsprodukte dürfen in ihrer Rohfassung ausschließlich durch die Geschäftsführung und für die Umsetzung der Unternehmens-Compliance vorgesehene ausgewählte Beschäftigte genutzt werden. Intern sind die Produkte den Beschäftigten als schreibgeschützte PDFs vorzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Beschäftigten auf die Verschwiegenheit zu verpflichten.
(f) Die Produkte können mit digitalen Wasserzeichen individuell markiert sein sowie über DRM-Schutz (Adobe Digital Rights Management) verfügen. Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen sowie digitale Wasserzeichen dürfen nicht entfernt werden.
4.2 ALARIS Enterprise Platform (AEP)
(a) Die ALARIS Enterprise Platform (AEP) sowie alle zugehörigen Softwaremodule verbleiben im alleinigen geistigen Eigentum von Decanos bzw. der Alaris Security Inc. Dem Kunden wird ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit eingeräumt.
(b) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform zu kopieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering).
(c) Alle im Rahmen der Managed Services generierten Sicherheitsdaten, die sich ausschließlich auf die Umgebung des Kunden beziehen, bleiben Eigentum des Kunden. Aggregierte und anonymisierte Daten darf Decanos zur Verbesserung seiner Dienste und des Global Security Graph verwenden.
4.3 Arbeitsergebnisse
Berichte, Analysen und sonstige Arbeitsergebnisse werden dem Kunden nach vollständiger Zahlung zur ausschließlich internen Nutzung überlassen. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Decanos.
4.4 Rechtsdurchsetzung
Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen werden urheberrechtlich sowie zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(a) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(b) Wiederkehrende Leistungen (z. B. SOC, MDR, AEP-Lizenzen) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit Vertragsschluss bzw. zu dem im Vertrag bestimmten Datum fällig.
(c) Advisory Services nach Time & Material (§ 2.3) werden monatlich im Nachhinein auf Basis freigegebener oder als genehmigt geltender Leistungsnachweise in Rechnung gestellt.
(d) Sonstige projektbasierte und einmalige Leistungen (z. B. Audits) werden gemäß Zahlungsplan im SoW abgerechnet. In Ermangelung eines gesonderten Zahlungsplans gilt: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Leistungsabschluss.
(e) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ist die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt, kommt der Kunde durch Versäumung des Termins automatisch in Verzug.
(f) Der Kunde kann zwischen den angebotenen Zahlungsarten wählen. Wählt der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren, hat er das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und ausreichende Kontodeckung bei Fälligkeit zu gewährleisten. Bearbeitungsgebühren für die unberechtigte Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift sind vom Kunden zu erstatten.
(g) Bei Zahlungsverzug ist Decanos berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann Decanos nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 5 Werktagen laufende Managed Services unterbrechen.
(h) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(a) Verträge über Managed Services (insbesondere SOC, MDR, AEP) werden mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(b) Advisory-Service-Verträge nach Time & Material sind, sofern kein festes Projektende vereinbart wurde, von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar. Bereits erbrachte und nachgewiesene Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
(c) Projektbasierte Verträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig:
– vertragswidrige Weitergabe der Produkte oder Dienstleistungen oder Veröffentlichung von Inhalten (grobe Pflichtverletzung des Kunden);
– Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsbeträgen;
– wesentliche Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung;
– Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
(e) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 7 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(a) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke zu verwenden.
(b) Als vertraulich gelten insbesondere: technische Sicherheitsberichte, Penetrationstestergebnisse, Schwachstellenanalysen, Threat-Intelligence-Daten, Systemarchitekturen, Geschäftsgeheimnisse sowie alle als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichneten Unterlagen.
(c) Eine Offenlegung gegenüber Dritten ist nur zulässig, wenn es sich um eine öffentliche Stelle handelt und die Offenlegung gesetzlich geboten ist (z. B. gegenüber der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde).
(d) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden ohne Pflichtverletzung einer Partei, (ii) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, (iii) rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erlangt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenbart werden müssen.
(f) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung fort. Referenzbenennung: Decanos ist berechtigt, den Kunden namentlich als Referenzkunden zu nennen sowie das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zu Marketingzwecken, auf der eigenen Webseite, in Angeboten und in sonstigen Kommunikationsmedien zu kommunizieren, sofern der Kunde dem nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss schriftlich widerspricht oder einen bereits erteilten Widerspruch nicht zurücknimmt. Die Nennung konkreter Leistungsdetails, Sicherheitsinformationen oder vertragsrelevanter Inhalte bedarf stets der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(a) Zur Abwicklung von Bestellung, Bereitstellung, Rechnungsstellung und Zahlung erhebt und speichert der Anbieter Daten des Kunden, die einen Personenbezug aufweisen können. Die Verarbeitung dieser Daten findet unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, des BDSG sowie weiterer anwendbarer Datenschutzgesetze statt. Die Daten werden nicht veräußert und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Abwicklung des Vertrages notwendig.
(b) Soweit Decanos als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der Bestandteil des Hauptvertrages wird.
(c) Der Kunde sichert zu, dass er die ihm obliegenden Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt und über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung verfügt.
(d) Decanos ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der verarbeiteten Daten gemäß Art. 32 DSGVO.
(e) Ohne Einwilligung der betroffenen Personen des Kunden wird der Anbieter deren personenbezogene Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung des Anbieters unter www.decanos.com und www.cyber-curriculum.com zu entnehmen.
§ 9 Haftung
(a) Unbeschränkte Haftung: Decanos haftet unbeschränkt ausschließlich in folgenden Fällen:
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
– bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
– nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz;
– soweit Decanos eine Garantie ausdrücklich und schriftlich übernommen hat.
(b) Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Decanos nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich von dem betreffenden Kunden an Decanos gezahlten Nettovergütung.
(c) Ausschluss der Haftung für Folgeschäden: Im Rahmen der nach lit. b beschränkten Haftung sind Ansprüche auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(d) Keine Haftung für vollständige Sicherheit: Decanos übernimmt keine Garantie und keine Gewähr dafür, dass sämtliche Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle erkannt oder abgewehrt werden. Die erbrachten Leistungen stellen professionelle Unterstützung nach dem aktuellen Stand der Technik dar; technologiebedingt kann absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Eine Haftung für nicht erkannte oder nicht abgewehrte Angriffe ist – vorbehaltlich lit. a – ausgeschlossen.
(e) Datenverlust: Für Datenverluste haftet Decanos nur, sofern der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Es obliegt dem Kunden, angemessene Datensicherungsmaßnahmen sicherzustellen.
(f) Produktinhalt und Beratungsergebnis: Für die dauerhafte Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte und Arbeitsergebnisse übernimmt Decanos keine Gewähr, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Inhalte sind generalisiert und nicht auf den individuellen Kunden zugeschnitten; sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder regulatorische Beratung.
(g) Mitverschulden des Kunden: Soweit ein Schaden durch mangelnde Mitwirkung, fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Kunden oder Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag mitverursacht wurde, ist die Haftung von Decanos entsprechend § 254 BGB gemindert oder ausgeschlossen.
(h) Geltung für Erfüllungsgehilfen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Decanos.
(i) Ausschlussfrist: Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden und den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder hätte erlangen müssen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren nach dem schadensbegründenden Ereignis. Dies gilt nicht für Ansprüche aus lit. a.
§ 10 Vertragsstrafe
(a) Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in § 4 festgelegten Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vertragswidriger Weitergabe der Produkte oder Dienstleistungen an Dritte, deren Veröffentlichung über Netzmedien oder deren Weiterverkauf, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 25.000,00 € zu zahlen.
(b) Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall vom Anbieter festgelegt und ist abhängig von der konkreten Pflichtverletzung und deren Intensität. Maßgeblich sind insbesondere der Grad der vertragswidrigen Weitergabe sowie das Ausmaß der Kenntnisnahme der vertraulichen Inhalte. Der Kunde kann die Höhe der festgelegten Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen.
(c) Schadensersatzansprüche bleiben von der Vertragsstrafe unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
(a) Decanos ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Decanos unmöglich oder unzumutbar ist (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Cyberangriffe auf die Infrastruktur von Decanos, staatliche Eingriffe).
(b) Decanos informiert den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 12 Exportkontrolle und Compliance
(a) Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften, Sanktionsregelungen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
(b) Der Kunde sichert zu, dass die von Decanos erbrachten Leistungen nicht für die Entwicklung, Herstellung oder den Einsatz von Waffen, für kriminelle Zwecke oder entgegen geltenden Rechtsnormen verwendet werden.
(c) Bei Verdacht auf einen Verstoß ist Decanos berechtigt, die Leistungen sofort einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 13 Änderungen der Leistungen und AGB
(a) Decanos ist berechtigt, Leistungen (insbesondere Plattformmodule, Technologien und eingesetzte Tools) weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern das vereinbarte Leistungsniveau nicht wesentlich verschlechtert wird.
(b) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf diese Folge wird Decanos in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(a) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(b) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
(c) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(d) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag in Gänze unwirksam.
(e) Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Decanos an Dritte abzutreten.
Decanos GmbH · Alt-Moabit 73/73a, 10555 Berlin · contact@decanos.com
www.decanos.com
www.cyber-curriculum.com
Geschäftsführer: Niclas Matz USt-ID: DE343188316
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